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Gesetze / Voraussetzungen / Lernzielkataloge / Prüfungsprotokolle

Österreichische Gesetze und Verordnungen

Folgende Normen liegen seit 08. Mai 2020 der Ausbildung zugrunde und können hier nachgelesen werden:

Seeschifffahrtsgesetz: Regelt insbesondere die Flaggenführung, die Zulassung zur Seeschifffahrt, Seeraub und andere Taten, die mit gerichtlicher Strafe bedroht sind, sowie Verwaltungsübertretungen.

Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz: Regelt insbesondere die Durchführung des SOLAS-Übereinkommens, des MARPOL Übereinkommens, des COLREG-Übereinkommens und weiterer Übereinkommen.

JachtVerordnung: Verordnung einer Prüfungsordnung für private Befähigungsausweise, auf deren Grundlage Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten ausgestellt werden.
Weiters sind hier auch die Zulassungsbestimmungen für Jachten unter Österreichischer Flagge geregelt.

Allgemeine Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung gilt:

1) Für FB2 – FB4 muß das 18. Lebensjahr vollendet sein.

2) Geistige und körperliche Eignung erwiesen (nachgewiesen zB durch Vorlage eines Führerscheines)

3) Nachweis Deines Farbunterscheidungsvermögens. Entweder durch ein ärztliches Zeugnis oder durch Vorlage eines Führerscheines, der vor dem 01.11.97 ausgestellt wurde.

4) Nachweis eines abgelegten 16 stündigen Erste Hilfe Kurses

5) Nachweis der Seemännischen Praxis (dieser Begriff wird nachstehend gesondert beleuchtet)

6) Wohnsitz in Österreich

 

Seemännische Erfahrung

Diese ist beim Antritt zur praktischen Prüfung (FB2 und FB4) nachzuweisen. Beim Upgrade zum FB3 ist dieser Nachweis mit dem Antrag zur Ausstellung fällig.

Möglichkeiten für den Nachweis sind: Logbücher / eine vom Schiffsführer unterschriebene Abschrift eines Logbuches / eine vom Schiffsführer unterschriebene Seemeilenbesteätigung

Gefordert wird für die jeweiligen Fahrtbereiche:

Fahrtbereich 2 (FB2): Mindestens 500sm / 3 Nachtfahrten / 3 Nachtansteuerungen

Fahrtbereich 3 (FB3): Mindestens 1500sm, davon mindestens 500sm als Skipper / 5 Nachtfahrten / 5 Nachtansteuerungen

Fahrtbereich 4 (FB4): Mindestens 3500sm, davon mindestens 1000sm als Skipper / 5 Nachtfahrten / 5 Nachtansteuerungen

Erklärungen:

Nachtfahrt: Eine Fahrt zw Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, Dauer mindestens 3 Stden.

Nachtansteuerung: Eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der der Liegeplatz nicht früher als 2 Stden nach Sonnenuntergang bzw nicht später als 2 Stden vor Sonnenaufgang erreicht wird.

Inhalte Theorie / Lernzielkataloge

Hier siehst Du die Lernzielkataloge für Theorie FB1 bis FB4. Diese Inhalte sind die Basis unserer Theoriekurse.

II_365_2020_Anlage_7 Theorie

Prüfungsablauf Theorie

Die Anforderungen an die theoretische Prüfung sind im Einzelnen in der Anlage 10 JachtVO geregelt. Hier erst ‚mal das Wichtigste für Dich:

1) Die Prüfung besteht aus einem Teil Fragen (multiple choice, 4 vorgeschlagene Antworten, zumindest eine Antwort ist richtig) und einer Kartenarbeit. Der Fragenteil ist bestanden, wenn zumindest 50% aus jedem Fachgebiet und zumindest 75% gesamt richtig gelöst sind. Die Kartenarbeit ist bestanden, wenn 75% der Aufgaben richtig gelöst sind und die eventuellen Fehler keine erhebliche Gefahr darstellen.

Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile bestanden sind.

2) Die Verwendung von programmierbaren Rechnern, Smartphones, Laptops und ähnlichen Hilfsmitteln ist unzulässig.

3) Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteiles (Kartenarbeit oder Fragenteil) ist zulässig.

4) Die Theorieprüfung muß innerhalb von 6 Monaten zur Gänze als bestanden beurteilt sein.

Prüfungsprotokolle Praxis

Nachstehend siehst Du die Prüfungsprotokolle für die Praxisprüfung. Also das gesetzlich vorgeschriebene Minimum, das Du im Zuge der Prüfung zeigen mußt.

II_365_2020_Anlage_12 Prüfungsprotokoll Praxis

Prüfungsablauf Praxis

Ab erfolgreich absolvierter Theorieprüfung muß die praktische Prüfung innerhalb von 3 Jahren abgelegt werden.

Die Anforderungen an die praktische Prüfung sind im Einzelnen in der Anlage 11 JachtVO geregelt. Hier das Wichtigste für Dich:

1) Beurteilt wird bei Tag und Nacht: Die Umsetzung der Theorie in die Praxis / Fähigkeit der Schifsführung (insbesondere der Crewführung, Kommunikation, Übersicht, Vermeidung von Gefahren, Logbuchführung) / Allgemeine Seemannschaft (insbesondere Ausweich- und Fahrregeln sowie Sicherheit an Bord) / Navigation (insbersondere die Verwendung von Seekarte, nautischen Unterlagen und navigatorischen Hilfsmitteln) / Hafenmanöver / Verhalten in Notfällen (insbesondere MOB)

Die Prüfungsfahrt ist von den Teilnehmern mittels Logbuch oder logbuchähnlichen Aufzeichnungen zu dokumentieren.

Jedenfalls müssen die Kandidaten die Lernziele des Prüfungsprotokolls beherrschen.

2) Prüfungsdauer und Unverzichtbares:

FB2 und FB3: 3 bis 5 Stden pro Kandidat / mindestens eine Nachtansteuerung

FB4: Mindestens 3 Tage / mindestens 200sm

3) Beurteilung im Prüfungsprotokoll: „in Ordnung“ / „leichter Fehler“ (L, 1 Punkt) / „schwerer fehler“ (S, 3 Punkte)

Bestanden hat, wer bei FB2 und FB3 nicht mehr als 8 Punkte und bei FB4 nicht mehr als 6 Punkte erhält.

4) FB3 Upgrade: Keine praktische Prüfung

Die Dauer Deiner Ausbildung bei uns ist von drei Faktoren abhängig:

1) Dein Einsatz zählt!

2) Welche Erfahrung bringst Du mit?

3) Wieviel Urlaub erübrigst Du für Dein Vorhaben?

Nach bestandener Theorieprüfung hast Du jedenfalls 3 Jahre Zeit, um die praktische Prüfung zu erledigen. Üblicherweise absolvierst Du bei uns zumindest 3 praktische Ausbildungswochen. Am Ende der letzten Ausbildungswoche findet Deine praktische Prüfung statt.

Die Österreichische Seefahrtschule ist Mitglied der WSVO. In dieser Vereinigung  sind in Österreich die professionellen Segel- und Seefahrtschulen organisiert. Alle Informationen rund um die Ausbildung findest Du auf der WSVO – Website!

Wenn Du schon praktische Erfahrung gesammelt hast (Navigation, Bootshandling unter Segel und unter Motor, Hafenmanöver, praktische Crewarbeit) kann die praktische Ausbildung für Dich eventuell auf 2 Wochen verkürzt werden. Darüber sprechen wir am Ende Deiner ersten praktischen Ausbildungswoche.

Hier siehst Du die Prüfungsprotokolle für die Praxisprüfung II_365_2020_Anlage_12 Prüfungsprotokoll Praxis

Bitte füll das nachstehende Formular aus. Schreib‘, was Du kannst, was Du willst. Wir melden uns zeitnah!

Anfrage zu Ausbildung und Prüfungsvoraussetzungen

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